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Allgemeines

§ 1.1 | Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss.
           Die Fraktionsverwaltung muss öffentliche Rechte für alle Channels haben.
           Private Discord-Server sind verboten und fallen unter Meta Gaming. 

§ 1.2 | Eine offizielle, illegale Fraktion (Gang, Kartell, etc.) muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.
           Die maximale Anzahl beträgt 15 Mitglieder.

           Staatsfraktionen wie z.B. Polizei darf aus max. 25 Mitglieder bestehen.

           Bei allen Staatsfraktionen ist die Mitgliederanzahl pro Sondereinheit auf maximal 25 begrenzt.
           Diese darf komplett zusammen agieren bei eigenem Einsatz außer sie werden zur Unterstützung von der Polizei angefordert.

           Die Anzahl an Krankenhausmitarbeitern ist unbegrenzt.

§ 1.3 | Inoffiziele Gruppierungen dürfen maximal aus 4 Mitgliedern bestehen.
          Ebenfalls muss man mindestens 2 gleiche Merkmale anhaben. 

§ 1.4 | Ein Baseraid muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden, egal ob Staatliche oder Badfraktionen.
           Es muss ein triftiger Grund vorliegen!

§ 1.5 | Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer oder Kasse zu plündern,
           wenn man aus einer Fraktion austritt (egal, in welcher Form).

§ 1.6 | Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab 10 Personen pro Seite),
           muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.

§ 1.7 | Es ist strengstens verboten, sich als ein Fraktionsmitglied auszugeben, zu welcher man nicht gehört.

§ 1.8 | Kämpfe werden nur noch außerhalb des Interieurs ausgetragen. Wenn es zu einem Kampf auf einer Base Kommt,
           darf man sich nicht mehr im Interieur vercampen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt innerhalb des Interieurs ist,
           dann muss man dieses unter jeden Umständen verlassen.

§1.9 | Es gilt eine Aufnahmepflicht für alle Fraktionsmitglieder.
          Diese Aufnahmepflicht beinhaltet - sämtliche Kills festzuhalten, welche auf Nachfrage im Support gezeigt werden müssen.
 

§ 2.0 | Drittpartei ist verboten.
           Bedeutet, wenn 2 Fraktionen eine aktive Roleplay Situation haben und eine andere Fraktion dann
           gegen eine der beiden Fraktionen mit agiert.Ausnahme ist die Polizei. Dies gilt nicht,
           wenn eine Fraktion mit der Anderen ein offizielles Bündnis hat oder wenn die Fraktion,
           die sich einmischt, gegen beide Parteien schießt.