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Bad Fraktionen

§ 2.19 | Jede illegale Route darf von jeder Badfraktion eingenommen werden.  


§ 2.20 Blood In / Blood Out 

Ein Blood In ist das Beitreten einer Gruppierung.

Ein Blood Out ist der Rauswurf eines vollwertigen Mitglieds, der auch einen Blood In bekommen hatte, anhand eines Kopfschusses.

Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen.

Die Gruppierung darf hinterher im Roleplay nicht auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung anspielen.


§ 2.21 Während eines Konfliktes ist es STRENGSTENS VERBOTEN neue Mitglieder in seiner Fraktion einzustellen!

Dabei spielt es gar keine Rolle wie groß der Konflikt ist. Nur in Friedenszeiten dürfen neue Member einen Blood In bekommen. 


§ 2.22 | Nach einem Blood Out ist es nicht mehr gestattet zu einem späteren Zeitpunkt der Fraktionen die man verlassen hat beizutreten. Dabei ist nicht vom "Blood-Out" als Erschießung die Rede sondern jede Form des Austritts. Grauzonen werden strikt bestraft.  


§ 2.23 | Sollte man eine Fraktion / Gang auflösen oder wird eine aufgelöst, hat die Leitung dieser, eine zwei-wöchige Leaderschaftssperre und darf somit keine weitere Fraktion / Gang in diesem Zeitraum gründen. 


§ 2.24 | Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Bad Fraktion) ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.  


§ 2.25 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst. 


§ 2.26 Ein Bündnis zwischen zwei Bad-Fraktionen muss bei der Fraktionsverwaltung im Support angemeldet werden.


§ 2.27 Kriege

Kriege dürfen nur ausgeführt werden wenn beide Parteien damit einverstanden sind, diese müssen rechtzeitig im Support bzw. bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden, mit einem sehr guten Grund.