Deutscher Style
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Verhalten

§ 1.17 | Rund um den Würfelpark, das Krankenhaus sowie auf legalen Routen gilt das Millionenstadt Prinzip. Das RP spielt in NRW, einem Bundesland mit mehreren Millionen Einwohnern, illegale Aktivitäten sollten an abgelegene Orte verlegt werden, da man überall beobachtet werden kann. Jegliche illegale Handlungen wie zum Beispiel Mord sind nur an geeigneten Orten und mit Vermummung durchzuführen. Um zu verhindern, dass Leute sich in diesen Gebieten vercampen, sind voll maskierte Entführungen (/th) mit triftigem RP Hintergrund auch in diesen Gebieten erlaubt!

§ 1.18 | Adrenalin RP: Sobald eine Schusswaffe abgefeuert wurde, besteht eine hohe Chance, dass das PD aufkreuzen wird und der Spieler sollte schnellstmöglich den Standort des Mordes verlassen. Das ausrauben nach einem Mord mit einer Schusswaffe darf nur an abgelegenen Orten wie z.B. Seitengaßen, Garagen, Gebäuden und unbeobachteten Orten durchgeführt werden.

§ 1.19 | Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf erst geschossen, gefunkt und getasert werden, wenn die kontrollierte Person flüchtet. 

§ 1.20 | Wir behalten uns vor, Personen ohne ausreichende RP-Qualität auszuschließen. Dies kann ohne vorherige Absprache stattfinden

§ 1.21 | Unfälle mit anderen Spielern müssen ausgespielt werden. Während einer Verfolgungsjagd zählt diese Regel nicht!

§ 1.22 | Das Looten einer Person ist nur denjenigen Personen erlaubt, die an der entsprechenden Situation beteiligt waren.

§ 1.23 | Aus Kofferräumen und Handschuhfächern dürfen keine Sachen ohne RP Hintergrund entwendet werden!

§ 1.24 | Polizisten dürfen ausgeraubt werden, jedoch ist das abnehmen der Staatlichen Waffen untersagt!

§ 1.25 | Beleidigungen sind grundsätzlich in einem geringen und humanen Maße erlaubt, solange sie zur aktuellen RP-Situation passen. Beleidigungen sollten gezielt und gewählt eingesetzt werden. Das übermäßige Beleidigen einer Person ist untersagt. Beleidigungen, welche Personen rassistisch, sexistisch oder auch persönlich angreifen, wie zum Beispiel das Beleidigen der verstorbenen Familienmitglieder einer Person, ist strikt verboten.